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15. Mai 202610 min

EU AI Act und Recruiting: Was HR-Teams 2026 wissen müssen

Viel Berichterstattung zum AI Act gilt General-Purpose-Modellen. Weniger Aufmerksamkeit bekommt die Kategorie, die HR direkt trifft: Hochrisiko-KI in Beschäftigung. Dieser Artikel übersetzt den Verordnungstext in praktische Konsequenzen für Recruiting-Teams.

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Was der EU AI Act zu Beschäftigungs-KI sagt

Die Verordnung (EU) 2024/1689 legt einen risikobasierten Rahmen für KI in der EU fest. Hochrisiko-Systeme treffen die strengsten Anforderungen – einschließlich Konformitätsbewertung, technischer Dokumentation, menschlicher Aufsicht und Transparenz.

  • Anhang III Nr. 4 listet ausdrücklich als Hochrisiko: KI zur „Rekrutierung oder Auswahl natürlicher Personen, insbesondere zur Bekanntmachung von Stellen, zum Screening oder Filtern von Bewerbungen und zur Bewertung von Bewerbern im Rahmen von Vorstellungsgesprächen oder Tests“
  • KI zu Beförderung und Beendigung arbeitsbezogener Vertragsverhältnisse ist ebenfalls Hochrisiko
  • Pflichten gelten für Anbieter (wer die KI entwickelt) und Betreiber (wer sie nutzt – also Ihr HR-Team)
  • Die Verordnung gilt für Systeme, die in der EU in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden – unabhängig vom Sitz des Anbieters
  • Freie Open-Source-KI ist weitgehend ausgenommen, mit Ausnahmen für verbotene Praktiken

Was „Hochrisiko“ für HR-Teams praktisch heißt

Als Betreiber eines Hochrisiko-Systems entstehen Pflichten, die neben der DSGVO stehen – und sie nicht ersetzen. DSGVO-Unterlagen allein reichen nicht.

  • Menschliche Aufsicht: echte operative Praxis, nicht nur ein Override-Button
  • Technische Dokumentation des eingesetzten Systems: Zweck, Leistungsdaten, bekannte Grenzen
  • Gebrauchsanweisung: der Anbieter muss sie liefern; sonst müssen Sie sie selbst erzeugen
  • Grundrechte-Folgenabschätzung (FRIA): unter bestimmten Bedingungen für Hochrisiko in Beschäftigung
  • Transparenz gegenüber Bewerber:innen, wenn KI sie erheblich betrifft
  • Protokollierung, die eine nachträgliche Prüfung erlaubt

Zeitplan: was 2026 und 2027 gilt

Der AI Act ist gestaffelt. Die Hochrisiko-Frist für Recruiting wurde verschoben. Für HR zählen vor allem:

  • Februar 2025: verbotene Praktiken (u. a. Emotionserkennung am Arbeitsplatz) und KI-Kompetenz (Art. 4)
  • 2. August 2026: Transparenzpflichten nach Art. 50 (KI-Interaktion und KI-generierte Inhalte) — nicht verschoben
  • 2. Dezember 2027: Hochrisiko-Anforderungen nach Anhang III, einschließlich Recruiting, Bewerberfilterung und Bewertung — das relevante Datum für ATS-KI (Digital Omnibus)
  • AGG (§ 11) gilt unabhängig davon schon heute: Stellenanzeigen müssen diskriminierungsfrei formuliert sein
  • Vorbereitung sollte jetzt starten – Konformitätsunterlagen, Vendor-Fragebögen und Folgenabschätzungen dauern länger als die Fristen suggerieren

Pflichten der Betreiber: Checkliste für HR

Der AI Act verpflichtet direkt die Organisation, die Hochrisiko-KI einsetzt – im Recruiting also das Unternehmen mit dem ATS, nicht nur den Vendor.

  • Identifizieren Sie Tools unter Anhang III Nr. 4 (Recruiting- und Beschäftigungs-KI)
  • Prüfen Sie, ob der Anbieter eine Konformitätsbewertung abgeschlossen hat und eine EU-Konformitätserklärung liefern kann
  • Setzen Sie die Gebrauchsanweisung um – inklusive menschlicher Aufsicht
  • Weisen Sie nach, dass Aufsicht operativ ist, nicht nur technisch möglich
  • Aktualisieren Sie Datenschutzerklärungen: KI-Einsatz, Zweck, Recht auf Erläuterung
  • Führen Sie ein Log von KI-Nutzung und Outputs
  • FRIA nach Art. 27, wenn Ihr Fall die Bedingungen auslöst
  • Interne Verantwortlichkeit: jemand besitzt AI-Act-Compliance für HR-Tools

Pflichten der Anbieter: was Sie den ATS-Vendor fragen

Ihr ATS- oder Recruiting-KI-Anbieter unterliegt Anbieterpflichten. Kann er das nicht mit Unterlagen beantworten, ist das ein Beschaffungsrisiko.

  • Ist das System in der EU-Datenbank für Hochrisiko-KI registriert (Anhang-III-Fälle)?
  • Gibt es eine Konformitätsbewertung und eine EU-Konformitätserklärung?
  • Welche technische Dokumentation deckt Zweck, Trainingsdaten, Metriken und Grenzen ab?
  • Welche Bias-Tests, welche Gruppen, wann zuletzt?
  • Welche Gebrauchsanweisung zu Aufsicht und Betriebsgrenzen?
  • Welche Datenpraxis gilt für Training und Modellverbesserung – besonders zu Bewerberdaten?

Überlappung mit der DSGVO: was gedeckt ist und was nicht

Viele HR-Teams nehmen an, DSGVO decke den AI Act. Die Schnittmenge ist real, aber unvollständig.

  • Beide verlangen: Transparenz zum KI-Einsatz, menschliche Aufsicht (Art. 22 DSGVO / Art. 14 AI Act), Dokumentation der Verarbeitung
  • Die DSGVO verlangt nicht: Konformitätsbewertung, Registrierung in der AI-Act-Datenbank, die spezifische technische Dokumentation des AI Act
  • Der AI Act ersetzt die DSGVO nicht: beide gelten parallel
  • Der praktischste Zusatzschritt: Datenschutzerklärung aktualisieren und AI-Act-Unterlagen vom ATS-Vendor anfordern
  • Betriebsräte können zusätzlich eine Betriebsvereinbarung verlangen

Was Sie in diesem Quartal tun

Für Teams, die noch nicht gestartet haben, eine realistische 90-Tage-Liste:

  • Inventar: jedes Tool, das KI zum Screenen, Scoren, Ranken oder Bewerten nutzt
  • Risikoklasse: fällt etwas unter Anhang III Nr. 4? (Wenn es rankt oder scored: sehr wahrscheinlich ja)
  • Vendor-Fragebogen: Konformität, Bias-Tests, Gebrauchsanweisung
  • Bewerberhinweise: kurzer Satz in der Datenschutzerklärung zu KI-Einsatz und Zweck
  • Aufsicht dokumentieren: wie das Team Outputs prüft und überschreibt – nicht nur annehmen
  • DPO oder Legal einbinden: AI Act parallel zur DSGVO-Review

Wie Virkla Ihre AI-Act-Pflichten stützt

Virkla ist gebaut, um Pflichten von Anbieter und Betreiber zu stützen. Die Infrastruktur ist Default, kein Add-on.

  • Human-in-the-loop: niemand wird allein aufgrund eines KI-Outputs abgelehnt, weitergeleitet oder eingestellt
  • Erklärbares Scoring: jeder Score hängt an Kriterien, die Recruiter:innen definieren
  • „Warum dieser Score“: vorhandene Skills, Lücken und der Beleg aus dem Profil
  • Disclosure-Texte für Datenschutzerklärung und Anzeige
  • Entscheidungshistorie: KI-Empfehlung und Recruiter-Entscheidung bleiben am Kandidatendatensatz
  • Wir behaupten keine abgeschlossenen externen Bias-Bewertungen und kein zertifiziert bias-freies Modell — siehe unsere Responsible-AI-Erklärung
Responsible-AI-Erklärung lesen

Häufig gestellte Fragen

Gilt der AI Act für Nicht-EU-ATS-Anbieter, die EU-Unternehmen nutzen?

Ja. Der Act gilt für Systeme, die in der EU in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, unabhängig vom Sitz. Ein US-ATS, das EU-Arbeitgeber nutzen, unterliegt den Anbieterpflichten.

Ist ein CV-Ranking immer Hochrisiko?

Wenn das System im Recruiting screen, filtert oder rankt, ist die Default-Einstufung nach Anhang III Nr. 4 Hochrisiko. Enge Ausnahmen (reine Keyword-Suche ohne prädiktives Scoring) gibt es; zweckgebaute KI-Scores fallen fast immer darunter.

Was ist eine Grundrechte-Folgenabschätzung – brauchen wir eine?

Nach Art. 27 müssen Behörden und private Betreiber öffentlicher Dienste vor dem Einsatz von Hochrisiko-KI eine FRIA machen. Für die meisten privaten Arbeitgeber ist sie nicht zwingend – gilt aber als Good Practice, besonders bei großem oder KI-intensivem Hiring.

Was sagen wir Bewerber:innen zum KI-Einsatz?

Die Datenschutzerklärung sollte sagen: dass KI im Screening oder in der Bewertung genutzt wird, was sie tut (z. B. Ranking gegen Rollenkriterien), die Rechtsgrundlage, und dass Auskunft zu KI-gestützten Entscheidungen möglich ist. Kurz und klar am Bewerbungsformular schlägt einen langen Anhang.

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